Waldbrandgefahr

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Die nächsten Tage soll es in unserer Region sehr heiß werden, entsprechend trocken sind die Wald- und Wiesenflächen in unser Gemarkung. Es haben sich bereits mehrere Flächenbrände ereignet. Die Feuerwehr möchte alle Wanderer und Spaziergänger, die im Wald oder auf Wiesenflächen unterwegs sind, anhalten das Rauchen zu unterlassen.

Gerade im Haßlocher Wald ist es ganzjährig nicht gestattet zu Rauchen.

Sollten Sie Rauch oder Feuer sehen, so zögern sie nicht, unverzüglich die Feuerwehr zu rufen.

 

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie sich mitten im Wald befinden, und kein Handyempfang haben, so begeben sie sich unverzüglich zur nächsten Rettungstafel. (siehe Bild) dort haben sie Verbindung zur nächstgelegen Notrufleitstelle.

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Nachfolgend finden Sie allgemeine Waldbrandinformationen des Landesfeuerwehrverband.

Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.

Erhöhte Waldbrandgefahr. Die Feuerwehr gibt Tipps!

Rheinland-Pfalz – Aufgrund der trockenen Witterung besteht wieder erhöhte
Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht in unserem Bereich zwischen
drei und vier von fünf. Dies besagt, eine hohe Gefahr für einen Waldbrand. Daher gibt der
Landesfeuer-wehrverband Rheinland-Pfalz (LFV RLP) folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher!

Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen,
Waldbrände zu vermeiden.

Hier die Verhaltensregeln, die jeder ergreifen kann:

• Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.

• Lassen Sie keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).

• Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen.
Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).

Im Haßlocher Wald gilt ganzjährig ein allgemeines Rauchverbot.

• Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen
Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.

•Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht
behindert werden.

• Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen.

• Bitte beachten Sie weitergehende örtliche Beschränkungen durch
entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.

• Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen,
sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.
Und ist es doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte
diesen sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 melden.
Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen.

Weitere Informationen: www.lfv-rlp.de

Landesgeschäftsstelle des
Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz e.V
Lindenallee 41-43
56077 Koblenz
Telefon 0261 – 97434-0