Achtung Sturmwarnung !!!!
Haßloch (67454)
Unwetterwarnung Stufe Rot vor Sturm/Orkan
gültig von:Dienstag, 31. März 2015, 05:00 Uhr
gültig bis: Mittwoch, 1. April 2015, 23:30 Uhr
gültig für: alle Höhenstufen
Verbreitet Böen 80-90 km/h aus Südwest, örtlich um 100 km/h, Mi. um 80 km/h aus West
Diese Warnung wurde am Montag, 30. März 2015, 13:10 Uhr zuletzt aktualisiert.
Die Höhenstufen des Bereichs Haßloch reichen von 105 bis 131 m.
Alle Zeitangaben sind in Ortszeit, Zeitzone: Europe/Berlin
Info: Sturmstärken
________________________________________________________________________________
Maßnahmen bei Sturm
Verhalten der Bevölkerung VOR dem Sturm:
- Schließen Sie alle Türen, Fenster, Dachfenster, Luken, Lichtkuppeln und rollen Sie Markisen auf
- Bringen Sie im Freien stehende Gegenstände in das Haus und stellen Sie Ihr Auto – wenn möglich – in die Garage
- Vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien
- Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit, oder besser unterbrechen Sie Ihre Fahrt und suchen einen geschützten Bereich auf
- Stellen Sie Ihr Auto nicht unter Bäume oder unmittelbar unter Häuser ab
… WÄHREND des Sturms:
- Verlassen Sie auf keinen Fall Ihre schützenden Räumlichkeiten, da die Gefahr von herabfallenden Ziegeln, Ästen, umstürzenden Bäumen etc. gegeben ist
- Nehmen ist während des Sturmes keine Sicherungsarbeiten im Freien vor
- Bei einem eingetretenen Schadensereignis rufen Sie über Notruf Feuerwehr / Gendarmerie / Polizei und halten Sie das Telefonat möglichst kurz
- Rechnen Sie bei großflächigen Schadensausmaßen mit einem zeitlich verzögerten Einsatz der Einsatzorganisationen
… NACH dem Sturm:
- Bei Ausfall des Telefones können Sie aktuelle Informationen betreffend die allgemeine Lage über den Hörfunk entnehmen
- Am Boden liegenden oder abgerissenen Stromleitungen dürfen Sie sich auf keinen Fall nähern, wobei der Mindestabstand 10 m beträgt
- Bei Stromausfall können Sie auch Informationen über das Autoradio einholen.
- Überprüfen Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung auf Sturmschäden. Zeigen Sie den festgestellten Schaden unverzüglich Ihrem Privat-Versicherer bzw. Ihrer Gemeinde an .