Freitag der 13. – Deutschlandweiter Rauchmeldertag

Freitag der 13. – Deutschlandweiter Rauchmeldertag

Wie Einsätze in den vergangenen Wochen gezeigt haben, ist es sehr wichtig Heimrauchmelder in der privaten Wohnung zu installieren. Vergessenes Kochgut auf dem angeschaltenen Herd kann zu einem Küchen- und anschließend zu einem Wohnungsbrand führen. Glücklicherweise waren die Wohnungen mit Heimrauchmelder ausgestattet, die rechtzeitig die Bewohner alarmierten. Diese konnten rechtzeitig die Feuerwehr verständigen, welche größeren Schaden verhindern konnten.

 

wohnung_110x80

 

In Rheinland-Pfalz besteht seit 2003 eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Seit 2007 gibt es auch eine Pflicht für Bestandsbauten, welche nach einer fünfjährigen Übergangsfrist seit 2012 voll gilt. Zuständig für die Installation und die Wartung ist der Jeweilige Eigentümer eines Hauses oder Wohnung. Rauchmelder müssen in jedem Schlafraum (Schlafzimmer / Gästezimmer), in Kinderzimmern und in Räumen die als Rettungsweg dienen (z.B. Flur als Weg ins Freie) installiert werden. Zu diesem Mindestschutz können sie auch im Wohnzimmer eingebaut werden.

 

 

Achten sie bitte beim Kauf eines Rauchmelders darauf, dass auf der Verpackung folgende Kennzeichnungen zu sehen sind. Dies sind unabhängige Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder:

 

 

QVdS_KRIWAN_220px

 

 

Bei Fragen wenden sie sich an ihre Feuerwehr, ihren Schornsteinfeger oder den Berater im Fachhandel.